Schmutzwasser- Fäkal- Klärschlammentsorgung
Generell existieren in unserem Verbandsgebiet alle drei Arten der Schmutzwasserentsorgung:
- Zentrale Schmutzwasserentsorgung - Schmutzwasserentsorgung über das zentrale Kanalnetz in Groß- bzw. Gruppenkläranlagen.
- Kanalbenutzer - Dezentrale Entsorgung mit Klärung in privaten Biologischen Kleinkläranlagen mit Einleitung in das öffentliche Netz
- Abflusslose Gruben - Sammeln allen Schmutzwassers in abflußlosen Gruben und deren überwachter Entleerung.
- Direkteinleiter - Dezentrale Entsorgung mit Klärung in Biologischen Kleinkläranlagen mit Einleitung in öffentliche Gewässer / Versickerung
In zentral entsorgten Gebieten mit Trennsystem (getrenntes Regen- und Schmutzwassernetz) kann Regenwasser im Schmutzwassernetz Überstau und Pumpwerksausfall verursachen und die Entsorgung erheblich beinträchtigen.
Fehleinbindungen sind in angemessenem Zeitraum durch den Grundstückseigentümer zu beseitigen!
Niederschlagswasserentsorgung
Niederschlagswasser kann über das Kanalnetz entsorgt oder auf dem eigenen Grundstück erlaubnisfrei versickert werden.
Bei Versickerung ist die gefahrlose Versickerung nach den Regeln der Technik nachzuweisen.
Erhoben werden grundsätzlich ALLE versiegelten Flächen mittels Erhebungsbogen.
Gebühren für Niederschlagswasserableitung entstehen jedoch nur für alle an das öffentliche Netz direkt oder indirekt angeschlossenen versiegelten / teilversiegelten Flächen.
Versiegelte Flächen deren Regenwasser im Grundstück versickert wird werden erhoben, kommen aber nicht zum Gebührenansatz!
Regenwasserkanäle laufen direkt in öffentliche Gewässer aus. Schmutzwassereinleitung jeglicher Art in Regenwassereinläufe hat somit eine Verunreinigung von Gewässern zur Folge!
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle gern zur Verfügung!